Arbeitssicherheit

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz – Schutz für Ihre Füße von Orthopädie Fischer

Fußversorgung für die Arbeitssicherheit bei Orthopädie Fischer

FISCHER unterstützt viele Unternehmen aus der Region in Sachen Arbeitssicherheit. Mit Leistungen die das tägliche Arbeiten einfacher und gesünder machen.

Wenn Sie an einer Fehlstellung leiden und Einlagen tragen müssen, können hier Probleme bei Arbeitsschuhen auftauchen. Bei gefährlicheren Arbeiten wie z.B. dem Arbeiten auf einer Baustelle als Maurer etc. sind Sie auf spezielle Sicherheitsschuhe angewiesen. Diese Sicherheitsschuhe wurden nach speziellen Standards und Richtlinien hergestellt, damit Sie bestens geschützt sind und sich so keiner Gefahrenquelle aussetzen müssen. Sollten Sie jedoch nun auf Einlagen angewiesen sein, kann es hierbei Probleme geben, da Sie Ihre herkömmlichen Einlagen nicht in einen Sicherheitsschuh geben dürfen.

Wie läuft eine Versorgung bei Orthopädie Fischer ab?

Feststellen der betrieblichen Notwendigkeit zum Tragen von Sicherheitsschuhen (Formular G0134 zu finden auf der Homepage der der Deutschen Rentenversicherung)

Sicherheitsschuhe nach Maß

Der Unterschied zwischen einem orthopädischen Sicherheitsschuh und einem normalen Sicherheitsschuh ist der, dass Sie bei einem orthopädischen Schuh, Ihre Fehlstellung optimal ausgeglichen haben. So können Sie wieder beschwerdefrei arbeiten.

Individuelle Einlagen für Sicherheitsschuhe

Orthopädische Einlagen für Träger von Arbeits-Sicherheitsschuhen unterliegen der berufsgenossenschaftlichen Regel „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“. Unser Fußversorgungskonzept ist speziell für diese hohen Anforderungen entwickelt worden.

Schuhzurichtungen an Sicherheitsschuhen

Auch nach der orthopädischen Veränderung eines Sicherheitsschuhs muss die Baumusterprüfung sprich Zertifizierung gewährleistet sein. Insofern ist auch hier vor einer Versorgung zu klären, ob der Schuh für eine Zurichtung zugelassen ist.

Mögliche Zurichtungen an einem Arbeitssicherheitsschuh sind:

  • Sohlenerhöhung bis 3,0 cm (bei Atlas-Sicherheitsschuhen nur max. 2 cm)
  • Absatzerhöhung bis 2,0 cm
  • Sohlenranderhöhungen innen und außen
  • Ballen-, Mittelfuß-, oder Zehenrolle
  • Schmetterlingsrolle (nicht bei S3)

Im DGUV 112-191 (ehemals BGR 191) steht geschrieben, dass herkömmliche Einlagen, welche Sie in Ihren Freizeitschuhen tragen, nicht in Sicherheitsschuhen verwendet werden dürfen. Dies hat den Grund, dass die Einlage einen gewissen Platz im Schuh einnimmt. So kann nicht mehr gewährleistet werden, dass Ihre Füße in diesem „Sicherheitsschuh“ auch noch wirklich gegenüber Einflüssen auf der Arbeit bestens geschützt sind. Somit entsteht eine potentielle Gefahrenquelle auch für Sie. Wir beraten Sie gerne!

SERVICE-TELEFON

09231 5533

Wer übernimmt die Kosten einer Versorgung?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Die Kosten für speziellen orthopädisch angepassten Fußschutz (sowohl Schuhe als auch Einlagen) können auch durch die deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Bei Anträgen und Abwicklung helfen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern.